Kostenübernahme
Gesetzliche Krankenversicherung
Die ambulante Psychotherapie ist, sofern eine psychische Diagnose vorliegt, eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Bringen Sie zum Ersttermin und zum Beginn eines jeden neuen Quartals bitte Ihre Krankenkassenkarte bzw. die Ihres Kindes mit. Bei vorherigen abgeschlossenen Therapien muss i.d.R. ein Abstand von zwei Jahren eingehalten werden.
Private Krankenversicherungen & Beihilfe
Die Private Krankenversicherung übernimmt bei gegebener Indikation i.d.R. die Kosten für eine Psychotherapie. Bitte erkundigen Sie sich vorab, in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten für eine ambulante Psychotherapie übernimmt, dies kann je nach Versicherung und Vertrag variieren.
Selbstzahler:innen
Bei Selbstzahler:innen werden die Kosten für eine psychotherapeutische Sitzung gemäß GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) in Rechnung gestellt.
Therapieablauf
Erstgespräch
Im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde findet ein Erstgespräch statt. Dies dient sowohl dem gegenseitigen Kennenlernen als auch der diagnostischen Einschätzung, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und eine Kognitive Verhaltenstherapie zielführend erscheint.
Probatorik und weitere Sprechstunden
Nach dem Erstgespräch finden bis zu vier Probatorische Sitzungen statt. Diese Sitzungen dienen u.a. dem weiteren Kennenlernen, der Stärkung der therapeutischen Arbeitsbeziehung, dem Kennenlernen meiner Arbeitsweise, weiteren diagnostischen Erhebungen, Erarbeitung von Annahmen über die Entstehung der Erkrankung und möglichen Therapiezielen sowie der Erhebung der biographischen Anamnese.
Gemeinsam entscheiden wir im Verlauf dieser Sitzungen, ob ein Therapieantrag gestellt wird. Wenn wir uns für die Beantragung einer Psychotherapie entscheiden, wird ein schriftlicher Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrem Kostenträger gemeinsam gestellt.
Die Psychotherapeutische Sprechstunde und die Probatorischen Stunden werden ohne vorherigen Antrag von Ihrer Krankenversicherung finanziert.
Ambulante Psychotherapie
Sobald der Antrag von der Krankenkasse bewilligt wird, finden i.d.R. einmal wöchentlich an einem festen Tag und Uhrzeit die Therapiestunden statt. Eine Sitzung dauert 50 Minuten. Die Gesamtdauer der psychotherapeutischen Behandlung hängt von Krankheitsbild und Verlauf ab.
Gruppentherapie
Im Rahmen der Antragsstellung ist es auch möglich Gruppentherapiestunden zu beantragen. Die Wirkfaktoren einer Psychotherapiegruppe sind gut belegt und wirken sich meist positiv auf den Behandlungsverlauf aus, weswegen ich bereits zu Beginn oder im Verlauf oft eine Gruppentherapie ergänzend vorschlage.
Besonderheiten bei Kindern & Jugendlichen
Die Zahl der psychotherapeutischen Sprechstunden (je 50 Minuten) erhöht sich bei Kindern und Jugendlichen auf insgesamt bis zu fünf Sitzungen. Die Zahl der Sitzungen in der Probatorik erhöht sich auf bis zu sechs Sitzungen. Zusätzlich finden regelmäßig Elterngespräche statt. Die Frequenz variiert dabei und ist Abhängig vom Alter des Kindes. Eine Faustregel: Je jünger die Kinder, desto wichtiger und dementsprechend öfter finden die Elterngespräche statt.
Bitte beachten Sie, dass ich eine Psychotherapie bei Kindern und tlw. Jugendlichen nur mit Erlaubnis aller Sorgeberechtigen (i.d.R. beide Eltern) beginnen kann. Dazu zählt bereits die Sprechstunde und Probatorik. Sofern nicht alle Sorgeberechtigten zum Ersttermin erscheinen, brauche ich eine Einverständniserklärung vom nicht anwesenden Elternteil/Sorgeberechtigten. Auf Nachfrage sende ich gern ein entsprechendes Formular zu.
Videotherapie
Ich biete meine Termine tlw. über Videosprechstunde an. Dies hat verschiedene Vorteile: bei Mobilitätseinschränkungen oder Krankheit können Sie sich bequem von Zuhause einwählen, Sie sparen sich Fahrzeit und ich kann auf diese Weise auch Klient:innen mit weiteren Fahrtstrecken und geringer Infrastruktur besser versorgen. Ich nutze den zertifizierten Videotherapieanbieter Webprax.